Bis zu 70 % Zuschuss — und wir stellen den Antrag.
Der Staat bezahlt einen großen Teil Ihrer neuen Heizung. Die Regeln sind kompliziert, die Fristen streng. Wir prüfen Ihren Anspruch, rechnen ihn aus und stellen den Antrag — bevor der Auftrag erteilt wird.
- Antrag durch uns
- Förderfähig bis 30.000 €
- Vor Auftragsvergabe
Fördertopf und Lieferzeiten mitdenken
Zwei Gründe, die Entscheidung nicht auf die lange Bank zu schieben.
Fördermittel sind begrenzt
Die BEG-Förderung hat ein Budget je Haushaltsjahr. Ist der Topf für das Jahr ausgeschöpft oder ändern sich die Bedingungen, gelten die aktuellen Sätze nicht mehr automatisch weiter. Wer den Antrag früh stellt, sichert sich die Konditionen von heute — nicht die von morgen.
Lieferzeiten mitdenken
Wärmepumpen und passendes Zubehör haben je nach Modell und Saison Vorlaufzeiten. Wer die Bestellung jetzt anstößt, kann für 2027 rechtzeitig disponieren und pünktlich zum gewünschten Termin starten — statt kurz vor der Heizperiode auf Lieferung zu warten.
Unser Rat: Beratungstermin jetzt vereinbaren, Antrag stellen, Anlage für 2027 fest einplanen. So sind Förderung und Liefertermin gesichert, statt einem Engpass hinterherzulaufen.
Jetzt für 2027 anfragenSo setzen sich die 70 % zusammen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahme Heizungstausch. Drei Bausteine lassen sich stapeln — bis zum Höchstsatz.
Grundförderung
Für jeden Wechsel auf erneuerbare Wärme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmeanschluss mit erneuerbarem Anteil.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, die mindestens 20 Jahre alt ist — und Sie selbst im Haus wohnen.
Einkommens-Bonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr. Nachweis über den Steuerbescheid.
Effizienz-Bonus
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd- und Wasserwärme. Wird auf die 70 % angerechnet, nicht darüber hinaus.
Höchstsatz
Mehr als 70 % gibt es nicht — egal wie viele Boni zusammenkommen.
Förderfähige Kosten
Für die erste Wohneinheit. Bei 70 % sind das maximal 21.000 € Zuschuss. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Erst Antrag, dann Auftrag. Nie umgekehrt.
Der häufigste Fehler: Die Anlage wird bestellt, bevor der Antrag gestellt ist. Dann ist die Förderung weg — komplett. Deshalb machen wir es in der richtigen Reihenfolge.
- Angebot mit Festpreis und ausgewiesenem Zuschuss
- Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
- Antrag bei der KfW durch uns, mit Ihrer Vollmacht
- Zusage abwarten, dann Auftrag und Montage
- Nach Einbau: Nachweise einreichen, Geld kommt aufs Konto

Was bleibt für Sie übrig?
Zwei Angaben genügen für einen ersten Rahmen: Wohnfläche und die Heizung, die raus soll. Sie sehen sofort, wie viel Zuschuss möglich ist und was am Ende zu zahlen wäre.
Fragen zur Förderung
Wer stellt den Antrag?
Wir — mit Ihrer Vollmacht. Sie brauchen ein Kundenkonto im KfW-Portal, wir bereiten alles vor und begleiten Sie durch die Schritte. Sie unterschreiben, wir kümmern uns um den Rest.
Wie lange dauert es bis zur Zusage?
Meist wenige Tage bis Wochen. Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag. Das planen wir in den Terminplan ein.
Gilt die Förderung auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Die förderfähigen Kosten steigen je Wohneinheit: 30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € für jede weitere.
Gibt es Förderung für Gas-Brennwert?
Für rein fossile Anlagen nicht. Hybridlösungen mit erneuerbarem Anteil sind für diesen Anteil förderfähig.
Kann ich zusätzlich einen Kredit bekommen?
Ja, die KfW bietet einen Ergänzungskredit mit Zinsverbilligung für Haushalte bis 90.000 € Einkommen. Wir weisen Sie darauf hin, wenn es passt.
Stand der Förderbedingungen: September 2026. Änderungen der Richtlinie sind möglich — wir prüfen vor jedem Antrag den aktuellen Stand.